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Weltweite Eintragung Ihrer Marken

Der Markenanmeldeservice von Dennemeyer deckt den gesamten Vorgang von der Erstanmeldung bis zur künftigen Verlängerung ab, um Ihre Marken weltweit zu schützen. Unsere internationalen Experten richten sich nach strengen Qualitätsrichtlinien und stellen sicher, dass keine Antragsfristen, Reaktionen auf Amtshandlungen oder Gebührenzahlungen bei der Markenanmeldung versäumt werden. Wenn Sie Dennemeyer eine Vollmacht erteilen, können wir uns um alle erforderlichen Schritte kümmern, einschließlich der Einholung einer notariellen Beglaubigung, Legalisierung oder Haager Apostille für alle benötigten Dokumente – so bleibt Ihrem Team mehr Zeit für strategische Entscheidungen.


Wie können wir helfen?

Zusammenfassung

Markenanmeldungen mit Dennemeyer – die wichtigsten Vorteile 

Vorteile unseres Anmeldeservices Vorteile unseres Anmeldeservices
Qualität zu wettbewerbsfähigen Preisen

Unternehmen und internationale Konzerne können ihre administrativen Prozesse straffen, die Effizienz steigern und Zeit sparen. Gleichzeitig erhalten sie einen qualitativ hochwertigen und zuverlässigen Service und dies zu einem fairen Preisniveau ohne versteckte Gebühren.

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Profitieren Sie von der globalen Erfahrung unserer Experten

Hochqualifizierte, mehrsprachigen Experten für geistiges Eigentum in Niederlassungen in Jurisdiktionen auf sechs Kontinenten sowie unser sorgfältig geprüftes Netzwerk lokaler Agenten garantieren einen schnellen und hochwertigen Service.

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Bestellen Sie weltweite Markenanmeldung und Schutz von überall, für jede Gerichtsbarkeit oder jeden Markt.

Warum eine Marke anmelden?

Die Eintragung einer Marke ist die einzige Möglichkeit, den stärksten rechtlichen Schutz für einige der wertvollsten immateriellen Vermögenswerte in Ihrem Portfolio zu erhalten, darunter Symbole, Logos, Firmen- oder Produktnamen, Slogans, Klänge und sogar Gerüche. Ihre Marken sind vielleicht nicht die direkt profitabelsten immateriellen Vermögenswerte, die Sie besitzen, aber sie sind bei weitem die Vermögenswerte, die auf dem Markt (und in den Köpfen der Verbraucher) am ehesten mit Ihrer Identität in Verbindung gebracht werden.

Wozu dient die Eintragung einer Marke oder einer Dienstleistungsmarke?

Wenn Sie eine Marke amtlich eintragen lassen, können Sie rechtlich gegen jeden vorgehen, der die Marke unbefugt benutzt. Dies kann in Form einer einstweiligen Verfügung, einer Zivilklage oder eines Widerspruchs beim zuständigen Markenamt geschehen (wenn jemand versucht, eine identische oder zu ähnliche Marke für dieselben Waren/Dienstleistungen anzumelden). Dieser Schutz kann sich auch auf Länder außerhalb Ihres Heimatlandes erstrecken, wenn Sie eine Anmeldung über das Madrider System der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) einreichen, sowie auf Länder, die das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) unterzeichnet haben. Der beste Weg, eine Marke umfassend zu schützen, besteht jedoch darin, sie in allen wichtigen Märkten einzeln eintragen zu lassen.

Am wichtigsten ist vielleicht, dass die Eintragung einer Marke oder einer Dienstleistungsmarke unbegrenzten Schutz bietet. Solange der Markeninhaber die Erneuerung gemäß den Gesetzen der jeweiligen Jurisdiktion beantragt (in der Regel alle 10 Jahre), alle damit verbundenen Gebühren bezahlt und alle anderen Anforderungen erfüllt, bleibt die Marke in Kraft.

Welche Risiken bestehen, wenn eine Marke nicht eingetragen wird?

Obwohl die Vorteile einer Markenanmeldung auf der Hand liegen, sind sie nicht immer sofort ersichtlich. Das Anbringen des bekannten ™-Zeichens an einer nicht eingetragenen Marke reicht nicht aus, um ihre Zukunft zu sichern oder sie vor Verletzungen zu schützen. Denn eine nicht eingetragene Marke genießt je nach den Umständen wenig oder gar keinen rechtlichen Schutz.

Einem anderen Unternehmen, das in der gleichen Branche tätig ist, kann die Verwendung einer ähnlichen Marke aufgrund wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen untersagt werden, aber der Ausgang eines solchen Rechtsstreits ist alles andere als sicher. Eine gültige und durchgesetzte Marke hingegen bietet weitaus größere Erfolgsaussichten und kann diese Verteidigung sowohl national als auch international ausdehnen.

Warum sollte ich einen Anwalt mit der Anmeldung einer Marke beauftragen?

Erfahrene Markenanwälte, wie sie in den Büros von Dennemeyer & Associates auf der ganzen Welt tätig sind, machen die Anmeldung einer Marke viel einfacher und effizienter.

Unsere juristischen Mitarbeiter und vertrauenswürdigen Partner kennen die Markenregeln in- und auswendig, sowohl auf gesetzlicher Basis als auch für internationale Rahmen wie das Nizzaer und Madrider System. Die Markenanwälte von Dennemeyer & Associates sind mit allen Arten von Anmeldungen vertraut, einschließlich Massenanmeldungen ganzer Portfolios und Anmeldungen in mehreren Jurisdiktionen. Durch die Zusammenarbeit mit diesen Experten maximieren Sie die Wahrscheinlichkeit, den Schutzumfang zu erhalten, der zu Ihrer IP-Strategie passt.

Kann ich eine Marke auch ohne rechtlichen Beistand anmelden?

Es ist möglich, eine Marke selbst anzumelden. Die meisten Markenämter stellen auf ihren Websites entsprechende Formulare zur Verfügung (und ermutigen zur Online-Anmeldung). Dieses Verfahren kann jedoch schnell unpraktisch werden, wenn Sie eine große Anzahl von Markenanmeldungen in verschiedenen Rechtsordnungen einreichen.

Die Anmeldung kann noch komplizierter werden, wenn Sie beabsichtigen, eine Marke für mehrere Waren oder Dienstleistungen zu verwenden. Obwohl viele Länder das Nizzaer Klassifikationssystem der WIPO als Standard verwenden, kann die Navigation durch die Details der Markenkategorien eine Herausforderung darstellen. Es ist nicht ratsam, sich durch eine zu weite Definition und die Anmeldung aller benachbarten Waren- und Dienstleistungskategorien abzusichern, es sei denn, Sie haben einen triftigen Grund dafür. Dies kann nicht nur unnötig kostspielig sein, da die Kosten für die Anmeldung häufig von der Anzahl der gewählten Klassifikationen abhängen, sondern kann auch die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Anmeldung später zurückgewiesen oder widerrufen wird.

Schließlich gibt es zwischen den Markengesetzen der verschiedenen Länder zwar große Ähnlichkeiten, aber auch genügend Unterschiede, die für Unvorsichtige Fallstricke darstellen können. Und wenn sich das Markenrecht ändert, dann oft in kleinen, leicht zu übersehenden Schritten.

Was geschieht, wenn meine Markenanmeldung zurückgewiesen wird?

Zurückweisungen sind im Markenanmeldeverfahren immer möglich. Sie bedeutet jedoch nicht zwangsläufig das Ende Ihrer Anmeldung. Mit etwas Fachwissen und dem richtigen Rechtsbeistand an Ihrer Seite kann eine Zurückweisung nur ein kleines Hindernis auf dem Weg zur Eintragung sein.

Aus welchen Gründen kann eine Marke nicht eingetragen werden?

Bei kleineren Problemen – offensichtlichen Tippfehlern, Verwechslung von Registrierungsklassen usw. – kann sich ein Prüfer telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen oder Ihrem Vertreter in Verbindung setzen und um Klärung bitten. Ein schriftlicher Bescheid kann folgen, um das Problem formell zu dokumentieren. Stellt ein Markenamt jedoch fest, dass ein ernsthaftes Problem mit Ihrer Anmeldung vorliegt, kann das Anmeldungsverfahren ausgesetzt oder beendet werden. In diesem Fall erlässt das Amt stets einen Bescheid, auf den innerhalb einer bestimmten Frist eine förmliche Antwort erfolgen muss, wenn die Anmeldung eine Chance haben soll, wieder aufgenommen zu werden.

Ein häufiger Grund für ein Tätigwerden des Amtes ist der reine Beschreibungsaufwand. Einfach ausgedrückt: Wenn Sie versuchen würden, das Wort „stark“ in Verbindung mit Kaffee anzumelden, würde ein Prüfer die Anmeldung zurückweisen. In den meisten Fällen wäre eine völlig neue Anmeldung mit einer geänderten Marke erforderlich. Das Gleiche gilt häufig, wenn Sie versuchen, einen Nachnamen als Firmennamen einzutragen, oder wenn Ihr Musterlogo die Marke nicht genau so darstellt, wie sie auf den betreffenden Waren oder Dienstleistungen erscheinen würde. Eine Anmeldung, die auf einer Gattungsbezeichnung beruht oder die eine bereits eingetragene Marke verletzen würde, wird jedoch eindeutig zurückgewiesen.

Was ist die typische Reaktion auf einen Bescheid oder eine erste Zurückweisung?

Auf Mitteilungen des Amtes, die keine Zurückweisungen sind, muss häufig innerhalb von zwei bis drei Monaten nach ihrer Zustellung reagiert werden. Dabei kann es sich um eine korrigierte Anmeldung, eine schriftliche Bestätigung, dass Sie die Angelegenheit geprüft haben, oder eine Widerlegung der Argumente des Prüfers handeln. Wenn Sie sich für die letzte Möglichkeit entscheiden, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Widerlegung fundiert und detailliert ist.

Sie haben das Recht, gegen eine Zurückweisung Einspruch einzulegen, aber Ihre Argumente müssen überzeugend sein, da Zurückweisungen in der Regel auf Gründen wie mögliche Verletzung oder generische Natur beruhen. Die inhärente Komplexität der Reaktion auf Maßnahmen des Amtes ist einer der Hauptgründe, warum es ratsam ist, einen Markenanwalt zu konsultieren.

Wie gehe ich im Falle eines Markenwiderspruchs vor?

Widersprüche müssen in der Zeit zwischen der Veröffentlichung einer Marke (Ankündigung der Eintragungsabsicht) und der förmlichen Eintragung der Marke eingereicht werden. In dieser Zeit kann jedermann einen Antrag auf Ungültigerklärung der anhängigen Eintragung stellen, wodurch ein Verfahren in Gang gesetzt wird, das mit einer Schlichtung beginnen und enden kann. Wird keine Einigung erzielt, wird ein förmliches Verfahren eingeleitet, an dem Sie, die andere Partei und Ihre jeweiligen Rechtsberater beteiligt sind.

Wie lange haben andere Parteien Zeit, gegen meine Markenanmeldung Widerspruch einzulegen, bevor sie eingetragen wird?

Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel ein bis drei Monate nach der Veröffentlichung, abhängig von der jeweiligen Jurisdiktion. Wird kein Widerspruch eingelegt, wird die Marke eingetragen (es sei denn, das zuständige Amt verlangt einen Benutzungsnachweis, der vom Anmelder zu erbringen ist). Das Amt muss jedoch alle eingehenden Widersprüche prüfen, was je nach Anzahl und Komplexität der Widersprüche einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Was sind die häufigsten Widerspruchsgründe und wie kann Ihnen Ihr Anwalt helfen?

Die meisten Widersprüche beruhen auf dem Vorwurf einer Rechtsverletzung oder einer anderen Form der wirtschaftlichen Schädigung der Gegenpartei. Auch hier ist das Fachwissen eines Dennemeyer-Markenanwalts von unschätzbarem Wert: Ihr Anwalt erkennt schnell schwache Argumente und entkräftet sie vor Richtern oder Schiedsrichtern.

Welche weiteren Dienstleistungen bietet Dennemeyer im Bereich Marken an?

Dennemeyer bietet einen umfassenden Service für die Anmeldung von Marken. Wir sind Ihr Partner für geistiges Eigentum während des gesamten Lebenszyklus einer Marke, von der Markenrecherche über die Anmeldung und Überwachung bis hin zur Anmeldung, Erneuerung und Bekämpfung von Markenverletzungen.

Wir bieten auch digitale Lösungen: Unsere Portfolio Management App und DIAMS iQ helfen Ihnen, Ihre Marken im größeren Kontext Ihres gesamten IP-Portfolios zu verwalten.

 

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