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Markenverlängerungen weltweit für Ihren globalen Markenschutz

Dennemeyer ist in der IP-Branche führend im Management von Markenerneuerungen. Mit Niederlassungen in mehr als 20 Ländern unterstützt unsere globale Präsenz Sie dabei, die Sichtbarkeit Ihrer Marke zu erhalten. Wir nehmen Ihnen den Verwaltungsaufwand ab, der mit der Erneuerung verbunden ist. Lagern Sie zusätzlich den Legalisierungsprozess von Dokumenten komplett aus und widmen Sie Ihre Zeit den Kernthemen Ihres Unternehmens.


Wie können wir helfen?

Zusammenfassung

Markenverlängerungen mit Dennemeyer – die wichtigsten Vorteile 

Vorteil der Dienstleistungen für geistiges Eigentum Vorteil der Dienstleistungen für geistiges Eigentum
Ein einziger Zugang

Ein einziger Zugang zu allen Markenämtern.

Serviceleistungen für geistiges Eigentum Serviceleistungen für geistiges Eigentum
Pauschale Servicegebühr

Pauschale Servicegebühr für alle Jurisdiktionen: Aufrechterhaltung von Marken wie bspw. Erneuerung und/oder Einreichung von Benutzungserklärungen.

Serviceleistungen für geistiges Eigentum Serviceleistungen für geistiges Eigentum
Rechtzeitige Erinnerungen

Rechtzeitige Verlängerungserinnerungen und vorausgefüllte Vorlagen für obligatorische Verlängerungsdokumente.

Serviceleistungen für geistiges Eigentum Serviceleistungen für geistiges Eigentum
Signaturservice

Signaturservice, einschließlich eines Beglaubigungsprozesses zur Vereinfachung der Dokumentenverwaltung.

Serviceleistungen für geistiges Eigentum Serviceleistungen für geistiges Eigentum
Kostenaufstellung & Dokumentation

Gebührenfreie Kostenaufstellung, Berichte, Kopien von Erneuerungsbelegen und Erneuerungsurkunden über unsere kostenlose Portfolio Management App.

Serviceleistungen für geistiges Eigentum Serviceleistungen für geistiges Eigentum
Datenüberprüfung

Plausibilitätsprüfungen für Markendaten

Wie oft muss eine Marke erneuert werden?

In vielen Rechtssystemen muss die erste Erneuerung spätestens 10 Jahre nach dem Anmeldetag der Marke oder dem zehnten Jahrestag der Anmeldung erfolgen. Der Anmeldetag ist die gebräuchlichste Frist und wird in China, Indien, Japan, Brasilien und den meisten EU-Mitgliedstaaten eingehalten. Die Vereinigten Staaten sind die größte Jurisdiktion, die den Jahrestag der Markeneintragung als Erneuerungsdatum verwendet. In beiden Fällen müssen Aufrechterhaltungsanträge in Abständen von 10 Jahren gestellt werden, wobei Marken im Gegensatz zu anderen Rechten des geistigen Eigentums unbegrenzt erneuerbar sind.

Die meisten Rechtssysteme sehen auch eine Gnadenfrist vor, in der eine Marke oder Dienstleistungsmarke erneuert werden kann, ohne dass die Eintragung erlischt. Hierfür ist neben der normalen Erneuerungsgebühr eine zusätzliche Gebühr zu entrichten, es fallen jedoch keine weiteren Gebühren an. Die Neuheitsschonfrist beträgt häufig sechs Monate, manchmal sogar zwölf Monate, aber Sie sollten sich rechtzeitig beim zuständigen Markenamt erkundigen.

Wie kann ich meine Marke erneuern?

Die Erneuerung einer Marke kann im Vergleich zu anderen Verfahren im Bereich des geistigen Eigentums sehr einfach sein. Wenn sich der Inhaber der Marke nicht geändert hat und die Marke die gleichen Waren und Dienstleistungen abdeckt wie bei der Erstanmeldung, muss für die Erneuerung in vielen Ländern nur ein Formular ausgefüllt und die Gebühr entrichtet werden. Haben sich jedoch die Angaben in der Nizzaer Klassifikation geändert oder gibt es einen neuen Inhaber, so muss dies im Erneuerungsantrag berücksichtigt werden und kann zusätzliche Schreibarbeit erfordern.

Das Erneuerungsverfahren ist in Ländern, die eine Benutzungserklärung verlangen, etwas komplizierter, z. B. in den Vereinigten Staaten, Puerto Rico, Mexiko, Kambodscha und auf den Philippinen.

  • Zu einem bestimmten Zeitpunkt nach dem Anmeldungs- oder Anmeldungsdatum müssen Sie die Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr erklären und nachweisen oder einen akzeptablen Grund für die Nichtbenutzung angeben.
  • Länder, die Benutzungsnachweise verlangen, können auch verlangen, dass diese bei jeder Erneuerung vorgelegt werden.

In den meisten Ländern, die weder einen Benutzungsnachweis noch eine Benutzungserklärung verlangen, können in diesen Ländern ansässige Personen nach drei bis fünf Jahren die Löschung der Marke wegen Nichtbenutzung beantragen. In diesem Fall haben Sie oder ein bevollmächtigter Vertreter die Möglichkeit, darauf zu reagieren. Angesichts der Komplexität solcher Verfahren ist es wahrscheinlich am besten, wenn Sie Ihren Markenanwalt damit beauftragen.

Ist eine Erneuerung möglich, wenn eine Marke erloschen ist?

Unter bestimmten Umständen können erloschene und für aufgegeben erklärte Marken wieder aufleben, aber Sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass dies ein Sicherheitsnetz ist. Im Allgemeinen erwägen viele Ämter, eine erloschene Marke wieder aufleben zu lassen, zumindest wenn:

  • ein dem Markenamt unmittelbar zuzurechnender Fehler zum Erlöschen der Marke geführt hat, z. B. falsch gestellte Erneuerungsanträge, verfrühte Verzichtserklärungen usw.
  • Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Inhabers liegen (d. h. keine Fahrlässigkeit), zum Erlöschen der Marke geführt haben.

Wenn Sie nachweisen können, dass ein Amt einen Fehler gemacht hat, stehen die Chancen gut, dass Ihre Markenrechte wieder aufleben.

Bei unbeabsichtigten Versäumnissen durch den Inhaber ist die Situation weniger eindeutig. Sie müssen einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen und detailliert darlegen (und alle Beweise vorlegen, die Sie sammeln können), warum der Fehler außerhalb Ihrer Kontrolle lag. Diese Argumente hängen von der Auslegung der Markenbehörde ab – und in einigen Rechtsordnungen von der Meinung einer einzelnen Person. Der Direktor des Patent- und Markenamts der Vereinigten Staaten (USPTO) prüft beispielsweise persönlich alle Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Die Wiedereinsetzung einer erloschenen Marke sollte nie als garantiert angesehen werden, auch nicht bei Schreibfehlern, obwohl berechtigte Fehler in der Regel schnell korrigiert werden. In jedem Fall müssen Sie Ihre Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Mitteilung des Amtes über den Verfall der Marke einreichen.

Wird Ihre Marke vom Register nicht wiederhergestellt, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, eine neue Marke anzumelden oder den Rechtsweg zu beschreiten. Angesichts der Ungewissheit, ob die Marke wieder in Kraft gesetzt wird, kann es ratsam sein, „vorsichtshalber“ eine neue Marke anzumelden, bevor ein anderer den erloschenen Schutz ausnutzt und den Namen mit einer anderen Markenanmeldung übernimmt.

Welche Vorteile bietet Dennemeyer bei der Erneuerung von Marken?

Dennemeyer bietet einen wirklich ganzheitlichen Ansatz für die Erneuerung von Marken. Obwohl dies manchmal einfacher ist als die Aufrechterhaltung von Patenten oder Geschmacksmustern, kann jeder Fehler in einem Antrag für die Markenerneuerung – insbesondere in einer Rechtsordnung, die eidesstattliche Erklärungen über die Benutzung verlangt – die Zukunft unglaublich wertvoller geistiger Eigentumsrechte gefährden.

Wie bereits erwähnt, übernehmen die Experten von Dennemeyer das Management von Erneuerungsanträgen, sodass alle damit verbundenen Schritte effizient, pünktlich und zu einem Pauschalpreis abgewickelt werden. Zusätzlich zu den Erneuerungen sorgen unsere markenrechtlichen Dienstleistungen dafür, dass der optimale Schutz Ihrer gewerblichen Schutzrechte jederzeit gewährleistet ist. Dazu gehören die Überwachung von Marken, das Einlegen von Widersprüchen gegen kollidierende Markenanmeldungen, die Bekämpfung von Fälschungen, Verletzungsprozesse, Eintragungen, die Verteidigung gegen unberechtigte Widersprüche oder Verletzungsklagen und vieles mehr.

 

Frequently asked questions

Common queries surrounding the subject of Trademark Renewals

Our expert team has the answers to guide you through the Trademark Renewal process. 

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