Einheitliche Wirkung oder ein Aussteigen aus der Gerichtsbarkeit des Einheitlichen Patentgerichts beantragen
Unsere europäischen Patentanwälte sind qualifiziert, Sie bei allen Dienstleistungen in Bezug auf Einheitspatente und das Einheitliche Patentgericht (UPC) zu vertreten. Ob es darum geht, eine einheitliche Wirkung zu beantragen (die angeforderten Übersetzungen vorzubereiten und einzureichen), von der Gerichtsbarkeit des Einheitlichen Gerichts auszusteigen (einzeln oder in großen Mengen), eine Verzögerung bei der Entscheidung über die Erteilung eines EP zu beantragen oder einen frühen Antrag auf einheitliche Wirkung einzureichen, wir sind für Sie da! Dennemeyer & Associates kann diese Prozesse für Ihr Unternehmen optimieren und alle erforderlichen Vorgänge gründlich und zeitnah zu sehr wettbewerbsfähigen Kosten beaufsichtigen.
Wie können wir helfen?
Zusammenfassung
Die wichtigsten Vorteile des Einheitspatents – Einheitliches Patentgericht (UPC)
Dennemeyers hausinterne europäische Patentanwälte verfügen über das erforderliche Fachwissen und die rechtlichen Qualifikationen, um Sie über die beste Strategie zu beraten, bevor sie alle erforderlichen Maßnahmen in Ihrem Namen ergreifen.
Dienste für europäische Einheitspatente/für das Einheitliche Patentgericht sind direkt in alle anderen Patentmanagement-Angebote von Dennemeyer integriert, d. h. Patentverlängerungen, EP-Validierungen, Aufzeichnungen. Schlicht und effizient!