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IP 博客 / Die Zukunft des geistigen Eigentums - Ein Ausblick auf 2018 und darüber hinaus

Die Zukunft des geistigen Eigentums - Ein Ausblick auf 2018 und darüber hinaus

Immer neue Technologien mit disruptivem Potenzial entwickeln sich in immer schnelleren Innovationszyklen weiter und stellen unsere bekannten und bewährten Methoden zum Management von Innovation und dem Schutz geistigen Eigentums permanent in Frage. Es ist Zeit für einen Ausblick und ein paar Antworten.

Der Jahresbeginn ist eine gute Zeit, einen Ausblick geben auf die Entwicklung des Schutzes von geistigem Eigentum - einen Ausblick auf die Entwicklung der gesamten IP-Branche. Basierend auf den Ergebnissen der Dennemeyer-Studie „The future of Intellectuall Property“ soll dieser Artikel nicht nur der Frage nachgehen, wie sich das Management von IP künftig verändern wird, sondern auch konkrete Strategieoptionen für Unternehmen, IP-Manager und Patent- und Markenanwälte aufzeigen, wie sie auf diese Trends nicht nur reagieren können, sondern diese aktiv mitgestalten. Ein Ausblick, der sicher weit über das Jahr 2018 hinausreicht.


Er umfasst sechs Kapitel:

Die sechs Trendfelder des geistigen Eigentum
Der Schutz des geistigen Eigentums
Der Wandel des IP-Management
Der Umgang mit Schutzrechten
Der Wandel der Kundenbedürfnisse
Der Tod des Plagiats

Die Präsentation der Ergebnisse in den Highlight Towers in München inklusive der Entstehung eines big pictures zur grafischen Visualisierung der Studie können Sie auch als Video sehen.  

Ein paar generelle Überlegungen aus den ersten beiden Themenbereichen:

Die sechs Trendfelder des geistigen Eigentums

Gegenstand der Befragung waren die Auswirkungen gesellschaftlicher, technologischer und ökonomischer Entwicklungen auf die Zukunft des geistigen Eigentums und die Schutzrechte bis zum Jahr 2030. Vor dem Hintergrund der steigenden Lebenserwartung durch käufliche medizinische Leistungen, die um sich greifende Digitalisierung aller Lebensbereiche, der Nutzung Künstlicher Intelligenz und der Verschmelzung von menschlichen Fähigkeiten und technologischen Funktionen kristallisiert die Studie den Schutz des geistigen Eigentums, den Wandel des IP-Managements, den Umgang mit Schutzrechten, die Veränderung der Kundenbedürfnisse, die substanzielle Bedeutung von Daten und das Ende des Plagiats als wesentliche Trendfelder heraus.

Der Schutz des geistigen Eigentums

In den kommenden zehn Jahren dürften eine zunehmende Entwicklungsgeschwindigkeit und sich verkürzende Innovationszyklen auf den Wunsch der Kunden nach einer unmittelbaren und hochindividuellen Bedürfnisbefriedigung treffen und sich gegenseitig verstärken. Dem stehen die vergleichsweise langsamen Patent- und Markenämter gegenüber: Während ein Patenterteilungsverfahren in Deutschland im Durchschnitt 24 bis 30 Monate dauert, sind es vor dem Europäischen Patentamt etwa drei bis fünf Jahre. Dazu kommt, dass auch bis 2030 ein weiteres Ansteigen der Patentanmeldungen erwartet wird, da komplexere Produkte, die neben mechanischen Komponenten zunehmend auch Sensoren und Software enthalten, zu einer größeren Anzahl schutzfähiger Elemente, aber kleinteiligeren Patenten führen werden. Aus Gründen des sich verschärfenden Wettbewerbs wird es notwendig sein, auch für Detaillösungen und inkrementelle Verbesserungen rechtlichen Schutz anzustreben. Es ist davon auszugehen, dass den daraus resultierenden Zwängen nur die Unternehmen etwas entgegensetzen werden können, denen es gelingt, durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz und intelligenter Softwarelösungen zum automatischen Auswerten von Patenten den Überblick über die Patentlandschaft und den Stand der Technik zu behalten, um sich so den freedom to operate zu sichern. Sollten Patent- und Markenämter dem wachsenden Bedürfnis nach Geschwindigkeit nicht gerecht werden, so müssen die Unternehmen eigene Mechanismen zum Schutz ihres geistigen Eigentums mit anderer Logik etablieren.

Als eine bedeutende Option für die Unternehmen wird die sich sprunghaft entwickelnde Blockchain-Technologie genannt. Diese dezentralen Systeme untereinander vernetzter Computer, die eine zentrale Instanz (z.B. Bank, Patentamt, Marktplatz), welche die Beteiligten anerkennen und ihr als Trusted Third Party vertrauen müssen, überflüssig machen, bieten schon heute Plattformen, mithilfe derer die Beweisführung bei Priorität und Inhaberschaft von geistigem Eigentum erleichtert wird. So lassen sich etwa urheberechtlich geschützte digitale Werke, wie zum Beispiel Musik, Bilder, Videos, Texte und Software mit einer verschlüsselten einmaligen Kennung (Hash) versehen, die mit einer eindeutigen Herkunftsadresse und einem Zeitstempel zu den bereits vorhandenen Blöcken einer Blockchain in dauerhafter und nicht manipulierbarer Form hinzugefügt werden. Dieses Verfahren bietet sich nicht nur für Gegenstände unregistrierter Schutzrechte wie das Urheberrecht, sondern auch für reine Registerschutzrechte wie das Gebrauchsmuster an. Freilich ersetzt die Blockchain kein Prüfungsverfahren und kein Gerichtsurteil, aber aufgrund der eindeutigen Zuordnung von geistigem Eigentum lassen sich lizenzbasierte Verwertungsmodelle realisieren, die über computerprogrammbasierte selbstexekutierende Nutzungsvereinbarungen (so genannte Smart Contracts) bestimmte Nutzungen erlauben und andere untersagen. Da diese Anwendungen internetbasiert und grundsätzlich von staatlicher Autorität unabhängig sind, funktionieren sie anders als gewöhnliche Schutzrechte transterritorial.

Während die Studie zwar herausstellt, dass der Fortbestand nationaler Schutzsysteme insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, welche vornehmlich lokal agieren, auch noch 2030 attraktiv sein wird, so ist die Notwendigkeit für Patent- und Markenämter die Prüfungsverfahren zu beschleunigen ohne an Qualität einzubüßen offensichtlich. Als Werkzeuge hierfür werden der Patent Prosecution Highway bzw. der Global Patent Prosecution Highway und der Einsatz neuer Technologien im Prüfungsverfahren als Schritt in die richtige Richtung gesehen, insbesondere wenn dies auf Basis eines harmonisierten Rechtsrahmens erfolgt. Da die Erteilung von Schutzrechten aber seit jeher als Ausübung staatlicher Souveränität gesehen wird, ist eine weitgehende globale Harmonisierung im Sinne eines Weltpatents bis 2030 nicht zu erwarten.

Die Langversion des Artikels inklusive strategischer Handlungsempfehlungen wurde in den „Mitteilung der deutschen Patentanwälte“ veröffentlicht.

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